
Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags ist immer zu empfehlen. Wüstenhagen/dpa-tmn
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Neuer Job, neuer Arbeitsvertrag - Was Beschäftigte vor der Unterschrift wissen sollten
Wer einen neuen Job antritt, erhält auch einen neuen Arbeitsvertrag. Worauf kommt es rechtlich an? Worauf sollten Beschäftigte achten? Hanna Mollenhauer sprach mit James Becker, Rechtsberater der Arbeitnehmerkammer Bremen in Bremerhaven.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Nein, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam. Allerdings muss im Streitfall vor dem Arbeitsgericht jede Streitpartei die Vereinbarungen, auf die sie sich beruft, beweisen. Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags ist daher immer zu empfehlen. Wichtig: Befristungen müssen schriftlich und vor Vertragsbeginn vereinbart worden sind.
Habe ich Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags verpflichtet. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat aber Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt zu bekommen - bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. In das Schriftstück muss der Arbeitgeber diverse Punkte aufnehmen. In einigen Tarifverträgen ist der Abschluss von schriftlichen Arbeitsverträgen zwingend vorgesehen.
Was heißt Ausschlussfristen und worauf muss ich achten?
Ausschlussfristen besagen, dass arbeitsvertraglichen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Ein Lohnanspruch etwa verjährt per Gesetz nach drei Jahren. Durch eine Ausschlussfristklausel im Vertrag könnte diese Frist zum Beispiel auf drei Monate verkürzt werden.
Sollten Überstunden geregelt sein?
Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden mit dem monatlichen Gehalt abgegolten sind, sollte die genaue Anzahl der Überstunden dann ebenfalls angegeben werden. Auch sollte klar geregelt sein, ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden können und in welchem Rahmen das vorgesehen ist.
Was ist mit Urlaub?
In der Regel stehen Beschäftigten nach sechs Monaten im Job 24 Werktage Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche zu. Damit der Urlaubsanspruch nicht am Ende des Jahres verfällt, sollte die Übertragung des Resturlaubs vereinbart sein.
Muss die Probezeit vertraglich geregelt sein?
Tatsächlich ist eine Probezeit gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wird sie nicht im Arbeitsvertrag vereinbart, greift die gesetzliche Kündigungsfrist - innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Wie sieht es mit Kündigungsfristen aus?
Kündigungsfristen sollten klar benannt sein. Vor allem bei befristeten Verträgen, denn die können Beschäftigte nur dann vorzeitig kündigen.
Weitere Informationen gibt es unter „Arbeitsvertrag“ auf der Online-Seite der Arbeitnehmerkammer.