
Anschalten darf man die Nebelscheinwerfer laut ADAC nur, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.
Foto: TÜV Süd/dpa
ADAC warnt: Nicht auf die Lichtautomatik verlassen
Bei diesigem Herbstwetter oder Nebel sollten sich Autofahrer und Autofahrerinnen nicht auf die Lichtautomatik verlassen, meint der Autoclub.
Nicht verlässlich
Auch die modernste Technik erkennt laut ADAC widrige Lichtverhältnisse nicht verlässlich. Autofahrer sollten im Zweifel das Abblendlicht selbst bedienen. Bei schlechter Sicht sei es auch tagsüber vorgeschrieben - alternativ können Nebelscheinwerfer angeschaltet werden, so der Autoclub.
Weniger als 50 Meter Sicht
Das Tagfahrlicht, das sich bei vielen Autos mit der Zündung anschaltet, sorgt dagegen nicht immer ausreichende Sichtbarkeit - auch, weil es nur vorn am Fahrzeug leuchtet. Anders die Nebelschlussleuchte: Sie ist so hell, dass sie rückwärtigen Verkehr auch blenden kann. Anschalten darf man sie laut ADAC nur, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Dann liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.
Verwarngeld von 20 Euro
Um die Distanz von 50 Metern einzuschätzen, helfen als Orientierung Leitpfosten am Straßenrand, die entlang von Landstraßen und Autobahnen in diesem Abstand zueinander aufgestellt sind. Verwendet man die Nebelschlussleuchte falsch, kann ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro fällig werden.