
Streng genommen dürfen in einer Garage nur ein Fahrzeug und sein Zubehör untergebracht werden.
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Auch in der eigenen Garage ist nicht alles erlaubt
Die Garage ist ein beliebter Lagerplatz für Leergut und Gartenmöbel und wird gerne als Werkstatt oder Fitnessraum genutzt. Einiges davon ist aber verboten.
Mit einer Garage darf man nicht einfach machen, was man will. Vor allem darf man sie nicht zweckentfremden, wie es juristisch formuliert heißt, erläutert ARAG-Experte Tobias Klingelhöfer. Wer also etwa seine Hobbywerkstatt dort einrichtet oder seine Gartenmöbel aufbewahrt, handelt streng genommen rechtswidrig.
Reifen und Wagenheber
Ein Fahrrad in der Garage ist in der Regel erlaubt, so lange es am Rand abgestellt wird und den Fahrer nicht an der Ein- und Ausfahrt hindert. Ebenfalls gestattet sind alle Gegenstände, die im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, wie etwa Wagenheber, Radkreuzschlüssel, Lackreiniger oder Reifen.
Was ansonsten noch in der Garage lagern darf und welche Folgen es es bei Nichteinhaltung der Bestimmungen gibt, lest Ihr am Sonntag, 11. Oktober 2020, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.