
Kopfhörer sollten - wenn überhaupt - nur so genutzt werden, dass die Geräusche der Umgebung im Verkehr noch wahrgenommen werden können.
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Auf dem Rad und im Auto: Was bei Kopfhörern zu beachten ist
Coole Mucke auf den Ohren oder ein Hörbuch - oft haben Menschen dafür Kopfhörer auf und fahren dennoch auf dem Fahrrad oder im Auto. Darf man das?
Nicht verboten
Musik oder Sprache über Kopfhörer zu hören ist weder auf dem Fahrrad noch im Auto explizit verboten. Darauf weist die Prüfgesellschaft GTÜ mit Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Aber dort heißt es sinngemäß auch: Weder Sicht noch Gehör dürfen durch Personen, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Sich mit Kopfhörern und sehr hoher Lautstärke im Straßenverkehr bewegen, darf man laut GTÜ daher nicht.
Reduzierte Versicherungsleistung
Bei einer Polizeikontrolle kann ein Bußgeld von üblicherweise zehn Euro fällig werden, wenn feststellt wird, dass der Fahrer das Umfeld nicht ausreichend wahrnehmen kann. Wer so in einen Unfall verwickelt wird, kann unter Umständen eine Teilschuld bekommen und auch reduzierte Versicherungsleistungen hinnehmen müssen. Die GTÜ rät, wenn nötig, dann schalldurchlässige Modelle zu wählen und nicht mit zu hoher Lautstärke zu hören.