
Sie sollen Spaß bringen, doch Hoverboards können ihre Nutzer in Schwierigkeiten bringen.
Foto: Karmann/dpa
Betrieb von Hoverboard kann im öffentlichen Raum Straftat sein
Hoverboards laufen unter dem Begriff Funmobile. Insbesondere wenn die elektrischen Skateboards im sogenannten öffentlichen Raum, also auf Fußwegen, öffentlichen Plätzen oder gar auf Straßen genutzt werden, sollte dies mit Vorsicht geschehen.
Es ist ein Führerschein nötig
Denn da die scheinbar futuristischen Vehikel mit dem Elektroantrieb mehr als sechs Kilometer pro Stunde schnell werden können, stellen sie vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge. Und für deren Betrieb ist nun mal ein Führerschein nötig. Damit wären wir bei Punkt eins, der die Freude am Hoverboard massiv einschränken kann: Der Fahrer macht sich gegebenenfalls des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Darauf stehen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Als Kraftfahrzeug nicht zugelassen
Zum Zweiten sind die Geräte als Kraftfahrzeuge derzeit nicht zugelassen, da an ihnen Beleuchtung und Bremse ebenso fehlen wie eine Klingel oder ein anderes Warnsignal. Das bedeutet, dass der Betrieb eines solchen Boards auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen illegal ist und eine Straftat darstellt.
Board muss versichert sein
Zudem macht sich ein Hoverboarder im öffentlichen Raum auch noch einer weiteren Straftat schuldig, nämlich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Denn als Kraftfahrzeug müsste auch ein solches Brett versichert sein. Das ist Punkt drei, der die Nutzung eines Hoverboards teuer machen kann. Besonders unangenehme Folgen sind absehbar, wenn es mit dem Brett zu einem Unfall kommt. Denn dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.

Sie sollen Spaß bringen, doch Hoverboards können ihre Nutzer in Schwierigkeiten bringen.
Foto: Karmann/dpa