
Wer mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, muss ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.
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Bußgeldkatalog: Auch Radfahrer und E-Scooter-Fahrer zahlen mehr
Seit fast einem Jahr gilt im Straßenverkehr ein strengerer Bußgeldkatalog - auch für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer.
Gefährdung anderer Menschen
Nicht nur für Autofahrer wurden die Geldbußen erhöht, auch für andere Verkehrsteilnehmer drohen schärfere Strafen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Menschen vorliegt
55 Euro für Handynutzung
Für Radfahrer gilt: Handynutzung während der Fahrt kostet 55 Euro, Radfahren auf dem Gehweg: 55 Euro, Nichtbenutzung eines vorhandenen Radwegs: 20 Euro, Fahren bei roter Ampel: 60 Euro (wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot zeigt: 100 Euro), Fahren in einer Fußgängerzone: 25 Euro, verkehrt herum in der Einbahnstraße: 20 Euro, kein Licht bei Dunkelheit: 20 Euro, fehlende Klingel: 15 Euro, freihändig fahren: 5 Euro.
Versicherung für E-Scooter nötig
Das zahlen Fahrer von E-Scootern bei Verstößen: Handynutzung während der Fahrt: 100 Euro, fahren auf dem Gehweg: 15 Euro, fahren in einer Fußgängerzone: 50 Euro, Fahren bei roter Ampel: 60 Euro (wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot zeigt: 100 Euro), fahren zu zweit: 10 Euro, privater E-Scooter ohne Versicherung: 40 Euro.