
Immer schön freiräumen: Wer seine Windschutzscheibe nicht vollständig von Eis und Schnee befreit, riskiert laut ADAC ein Verwarnungsgeld.
Foto: Marks/dpa
Das Fahren mit verschneitem Auto kann teuer werden
Schnee auf den Straßen kann Autofahrern zu schaffen machen und teuer werden. Denn wer sich nicht an Regeln hält, muss mit Bußgeld rechnen.
Die Scheiben und Außenspiegel am Auto zum Beispiel müssen bei eisiger Witterung freigekratzt werden – nicht erlaubt ist, dabei den Motor laufen zu lassen, erläutert der Automobilclub ADAC. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Frontscheibe muss frei sein
Außerdem müssen Fahrzeuge komplett vom Schnee befreit werden, auch hier drohen sonst Bußgelder. Bei einer nicht vollständig freigekratzten Frontscheibe sind es zehn, bei einem verschneiten Fahrzeugdach sogar bis zu 80 Euro. Wird das Auto während des Einkaufs zugeschneit und sind somit Parkausweise nicht mehr sichtbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen.
Was bei zugeschneiten Verkehrsschildern zu beachten ist, lest Ihr am Sonntag, 17. Januar 2021, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.
Das Fahren mit verschneitem Auto kann teuer werden Schnee auf den Straßen kann Autofahrern zu schaffen machen und teuer werden. Denn wer sich nicht an Regeln hält, muss mit Bußgeld rechnen.