
Permanente Aufzeichnungen mit der Dashcam sind nicht gestattet. Deshalb ist das sogenannte Loop-Recording unverzichtbar. Diese Funktion überschreibt getätigte Aufzeichnungen kontinuierlich, falls kein Unfall passiert.
Foto: djd/NEXTBASE
Dashcam: Kamera verbilligt die Fahrt
Dashcams heißen die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe, deren Aufnahmen vor allem zur Aufklärung von Unfällen beitragen können. In Deutschland wird der Einsatz einer Dashcam ab sofort erstmals auch bei der Tarifgestaltung in Kfz-Versicherungen berücksichtigt.
Permanente Aufzeichnungen sind nicht gestattet
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2018 Dashcams auch in Deutschland beschränkt zugelassen und als Beweismittel vor Gericht verwertbar gemacht. Allerdings sind permanente Aufzeichnungen ohne Anlass nicht gestattet und verstoßen gegen das Datenschutzgesetz.
Hilfe bei der Klärung der Schuldfrage
Das Gerichtsurteil lässt kurze, anlassbezogene Aufnahmen als Beweismittel zu, die Unfallhergänge im Straßenverkehr dokumentieren und so bei Gerichtsverfahren zur Klärung der Schuldfrage beitragen können.
Rabatte beim Kauf einer Dashcam
Kunden der Versicherungsgruppe „die Bayerische“ beispielsweise erhalten einen Nachlass von bis zu 15 Prozent auf ihre Kfz-Versicherung, wenn sie den Besitz einer Dashcam nachweisen können. Zudem bekommen die Kunden einen Rabatt von fünf Prozent beim Kauf einer Dashcam bei bestimmten Handelspartnern. „Die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken, und die Verkehrssicherheit wird verbessert“, betont Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe.

Permanente Aufzeichnungen mit der Dashcam sind nicht gestattet. Deshalb ist das sogenannte Loop-Recording unverzichtbar. Diese Funktion überschreibt getätigte Aufzeichnungen kontinuierlich, falls kein Unfall passiert.
Foto: djd/NEXTBASE