
Maschinen vom Typ Boeing 737-800 der irischen Fluglinie Ryanair stehen auf einem Flugfeld.
Foto: dpa
Diese Rechte haben Fluggäste beim Ryanair-Streik in Bremen
Wenn der Flieger ausfällt, kann einem das gehörig die Urlaubslaune vermiesen. Genau das droht Fluggästen von Ryanair am Freitag unter anderem in Bremen wegen des Pilotenstreiks. Welche Rechte haben Betroffene?
Neuer Flug oder Geld zurück
Die Airline muss den Passagieren nun zeitnah eine Alternative ermöglichen: Umbuchen oder oder per Bus oder Bahn, wenn das Ziel so erreichbar ist. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.
Hotel und Verpflegung
Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft sie betreuen. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.
E-Mail oder SMS
Der Sreik beginnt am Freitag um 3.01 Uhr und endet am Samstag um 2.59 Uhr. Ryanair teilte mit, betroffene Passagiere vorher per E-Mail oder SMS zu kontaktieren. Die Fluglinie bietet eine Rückerstattung der Kosten, eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug an. Das Servicecenter der Airline ist unter der Nummer 0180/667 78 88 erreichbar.
Entschädigungsanspruch unklar
Ob Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht, ist rechtlich unklar. Daher raten unter anderem die Verbraucherzentralen dazu, sogenannte Ausgleichszahlungen zu beantragen.

Maschinen vom Typ Boeing 737-800 der irischen Fluglinie Ryanair stehen auf einem Flugfeld.
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