
Wenn ein Blitzer zugeparkt ist und dieser dann nicht mehr blitzen kann: Das muss doch rechtliche Folgen haben, oder?
Foto: Daniel Karmann/dpa
Damit müsst ihr rechnen, wenn ihr einen Blitzer zuparkt
Im Dorf wurde ein neuer Blitzer aufgestellt, und das passt euch gar nicht? In Thüringen hat deswegen ein entnervter Autofahrer den Blitzkasten zugeparkt. Ist das erlaubt?
Blitzer gibt es in vielen Varianten. Die einen erkennt man sofort, die anderen eher weniger. Und dann gibt es noch die mobilen Blitzer, die an allen möglichen Orten abgestellt werden können.
Für diesen Blitzer hat es sich ausgeblitzt
Doch was passiert aus rechtlicher Sicht, wenn man einen Blitzer zuparkt, nur weil der einem nicht passt? Das ist jetzt wohl in Thüringen passiert. Da hat jemand den neu aufgestellten Blitzer so zugeparkt, dass er keine zu schnell fahrenden Autos mehr aufspüren konnte.
Das wird sicher teuer!
Wer das denkt, der liegt falsch. Das Parken vor einer Radarfalle ist erlaubt. Ein ähnlicher Fall wurde vor ein paar Jahren dem Bundesgerichtshof vorgetragen. Der beschloss, dass das Zuparken rechtens ist. Wer allerdings einen Blitzer beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen.
Blitzer haben einen Zweck
Die unbeliebten Fotoapparate sind für Städte und Kommungen eine wichtige Einnahmequelle. Zusätzlich sorgen sie dafür, dass an gefährlichen Stellen im Straßenverkehr, weniger gerast wird. Denn wer geblitzt wird, muss je nach Überschreitung der Geschwindigkeit, tief in die Tasche greifen. Das überlegt man sich dann besser zweimal.