Teile ohne Eile: Bevor man das eigene Auto privat verleiht, klären beide Parteien besser, wie sie mögliche Fallstricke umgehen können.

Teile ohne Eile: Bevor man das eigene Auto privat verleiht, klären beide Parteien besser, wie sie mögliche Fallstricke umgehen können.

Foto: Klose/dpa

Auto & Verkehr

Fallstricke beim privaten Autoverleih

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Von nord24
18. Dezember 2021 // 18:10

Sein Auto mal im Bekanntenkreis zu verleihen, ist nicht unüblich. Doch sollten sich Halter darüber klar sein, wer im Zweifel haftet.

Entleiher sind in der Pflicht

Grundsätzlich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehenden Schäden aufkommen, so Anwältin Daniela Mielchen. Komme es zu einem Unfall, werde aber die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs die Schäden bei dem Unfallbeteiligten übernehmen.

Schriftform wird empfohlen

Besonders dann, wenn weder eine Voll- noch Teilkaskoversicherung besteht, rät Mielchen dazu, Haftungsfragen vorab anzusprechen. Und auch, sie schriftlich zu fixieren. „Das ist wichtig, um insbesondere dem Fahrzeugentleiher zu verdeutlichen, welche Pflichten er übernimmt“, sagt die Expertin. „Es ist auch sinnvoll festzuhalten, welche Vorschäden das Auto hat.“ Auch der ADAC rät zu Schriftlichem und bietet online Musterschreiben an.

Welche Dinge private Auto-Entleiher noch bedenken müssen, lest Ihr am Sonntag, 19. Dezember 2021, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.