
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Wer bei Eis, Glätte und Schnee mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld.
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Kfz-Experte: Ab Oktober sollten Winterreifen aufgezogen werden
Ab Oktober ist Zeit für Winterreifen, empfiehlt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO-Versicherung. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Datum gibt es nicht.
Situative Winterreifenpflicht
Viele Autofahrer sind unsicher, ob es im Herbst wirklich Pflicht ist, die Reifen zu wechseln. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO-Versicherung, erklärt dazu: „In Deutschland gilt laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Eis, Glätte und Schnee müssen Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein.“ Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Schneeflockensymbol
Autofahrer, die sich den Aufwand sparen möchten, zweimal im Jahr die Reifen zu wechseln, können sich für Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen entscheiden. Weisen die Reifen das M+S oder Schneeflockensymbol auf, sind sie auch bei leicht winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. Ab 30. September 2024 sind nur noch Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erlaubt.
Nicht älter als zehn Jahre
Um starkes Rutschen bei Schnee oder Matsch zu verhindern, sollten die Winterreifen nicht älter als zehn Jahre sein. Für das Reifenprofil gilt: mindestens vier, besser fünf Millimeter tief sind empfohlen. „Prüfen können Autofahrer dies beispielsweise mit einem Zwei-Euro-Stück. Verschwindet der silberne Rand im Reifenprofil, ist es noch tief genug“, so Mauelshagen.