Ein Schild für einen Parkscheinautomaten am Straßenrand. (zu dpa: «Niedersachsen bekommt digitale Knöllchen»)

Parken mit Parkscheibe: Diese Regel gilt auch am Samstag

Foto: Christin Klose

Auto & Verkehr

Knöllchen-Falle am Samstag: Hier wird‘s richtig teuer!

7. Februar 2025 // 07:00

Viele Autofahrer übersehen eine wichtige Regel: Auch am Samstag gilt oft die Parkschein- oder Parkscheibenpflicht. Wer das nicht beachtet, riskiert ein Knöllchen!

Wer sein Auto in Innenstädten parkt, muss oft eine Parkscheibe oder einen Parkschein nutzen. Vielen Autofahrern ist jedoch nicht bewusst, dass diese Regelung auch an Samstagen gilt. Darauf weist das Infocenter der R+V-Versicherung hin. Verkehrszeichen geben an, an welchen Tagen die Parkpflicht besteht – steht dort „werktags“, ist auch der Samstag eingeschlossen.

Achtung: Die Beschilderung entscheidet

Oft findet man Schilder mit der Angabe „Montag bis Freitag“ oder „werktags“. Wichtig zu wissen: Gesetzlich gelten alle Tage von Montag bis Samstag als Werktage. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage sind ausgenommen. Falls ein Parkplatz samstags ohne Parkschein genutzt werden darf, muss das explizit auf dem Schild stehen – etwa mit der Ergänzung „werktags außer samstags“.

Defekte Parkuhr? Parkscheibe nicht vergessen!

Ein weiterer wichtiger Punkt: Ist eine Parkuhr defekt, bedeutet das nicht, dass man unbegrenzt parken darf. Stattdessen muss eine Parkscheibe ins Auto gelegt werden. Die Ankunftszeit darf dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden. Wer jedoch die Parkscheibe weiterdreht, um länger zu parken, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bußgelder und weitere Regeln

Wird die zulässige Parkdauer überschritten, drohen Strafen: Bis zu 30 Minuten kostet das Vergehen 20 Euro, bei mehr als drei Stunden steigt das Bußgeld auf 40 Euro. Parkscheiben müssen eine feste Größe (11 x 15 cm) haben und in blau-weißer Farbe gestaltet sein. Zudem sind elektronische Parkscheiben erlaubt – allerdings nur, wenn sie eine offizielle Typengenehmigung haben. (pm/vk)