Kreisverkehr

Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der zuerst die entsprechenden Verkehrszeichen passiert und einbiegt.

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Auto & Verkehr

Kreisverkehr: Wer haftet bei Kollision?

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Von nord24
4. November 2022 // 11:33

Die Regel ist eindeutig: Wer zuerst mit dem Auto in den Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt. Andere müssen warten. Doch was ist, wenn es zum Unfall kommt?

Mittelinsel überfahren

Auch hier gilt wie an anderen Stellen im Straßenverkehr: Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt anderer missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, auf den der ADAC hinweist. In dem verhandelten Fall hat ein Fahrer seinen Wagen viel zu schnell in einen Kreisverkehr gelenkt. Er überfuhr die Mittelinsel und geriet links neben eine andere Autofahrerin.

Versicherung lehnt Zahlung ab

Sein Wagen kollidierte mit ihrem Auto. Der Fahrer forderte Schadenersatz. Er war der Ansicht, die Frau hätte die Kollision vermeiden können, wenn sie sich nochmals nach links umgedreht hätte. Denn dann hätte sie sein Fahrzeug wahrnehmen müssen. Die Versicherung lehnte die Zahlung aber ab. Die Sache ging vor Gericht.

Pflichten verletzt und Regeln missachtet

Das OLG Koblenz gab der Versicherung recht. Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der zuerst die entsprechenden Verkehrszeichen passiert und einbiegt. In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer seine Wartepflicht verletzt. Aber er hat nicht nur die Vorfahrt der Verkehrsteilnehmerin missachtet. Sondern er hat auch noch gegen das Verbot verstoßen, die Mittelinsel zu überfahren. Der Mann muss allein haften. (dpa)