
Wer nach einem Unfall direkt vor Ort seine Schuld zugibt, kann das später nicht einfach so zurücknehmen.
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Nach Verkehrsunfall: Schuldeingeständnis vor Ort hat Gewicht
Wer nach einem Verkehrsunfall noch vor Ort seine Schuld schriftlich eingesteht, sollte wissen, dass das nicht mehr so einfach rückgängig zu machen ist.
Entscheidung des Gerichts
Wer am Unfallort schriftlich seine Schuld eingesteht und den Unfallhergang detailliert schildert, muss sich daran meist auch später noch messen lassen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az: 3 U 4188/21).
Unrichtige Angaben nachweisen
Sprechen auch alle Umstände des Unfalls dafür, kann die Erklärung nur entkräftet werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin nachweisen kann, dass die Angaben unrichtig waren. Ansonsten kann das Gericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung die in der Erklärung enthaltenen Tatsachen zugrunde legen.