
Herbstzeit ist Wechselzeit für Kunden von Kfz-Versicherungen. Doch beim Preisvergleich in den Internet-Portalen lauert eine Kostenfalle.
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Verbraucherzentrale: Kein Rabattschutz bei Versicherungswechsel
Das Ergebnis des Vergleichsportals verspricht oft satte Ersparnis bei der Kfz-Police. Doch der Anbieterwechsel kann teuer werden
Kostenfalle lauert
Turnusmäßig zum Stichtag 30. November können Autofahrer und Autofahrerinnen in aller Regel ihre Kfz-Versicherung wechseln. Beim Preisvergleich besonders beliebt sind Internet-Vergleichsportale. Doch hier lauert im Zusammenhang mit dem Tarifmerkmal Rabattschutz eine Kostenfalle.
Nicht auf Ergebnis verlassen
"Vor allem nach einem regulierten Unfall kann man sich nicht auf das schnelle bequeme Ergebnis der Vergleichsportale verlassen", sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Vorteil verfällt
Denn wurde die noch bestehende Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen und der Versicherungsnehmer durch einen regulierten Schaden somit in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht zurückgestuft, verfällt dieser Vorteil beim Versicherungswechsel. "Der Rabattschutz gilt nur bei aktuellem Versicherer", sagt Opfermann.