
Spanien schafft das Warndreieck auf Autobahnen ab! Ab 2026 müssen inländische Fahrzeuge eine moderne Blinkleuchte nutzen.
Foto: Jesús Martinez
Warndreieck vor dem Aus! Ab 2026 wird hier eine Alternative Pflicht
Bald sind Warndreiecke auf Autobahnen in einem benachbarten EU-Land verboten. Stattdessen kommt ein smartes Blinklicht zum Einsatz. Was das für deutsche Autofahrer bedeutet.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nach Angaben von inside-digital.de auf spanischen Autobahnen und Schnellstraßen keine Warndreiecke mehr genutzt werden. Stattdessen setzt die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) auf eine batteriebetriebene Warnleuchte. Diese sogenannte V16-Warnleuchte soll die Sicherheit bei Pannen und Unfällen erhöhen.
Verlassen des Fahrzeugs nicht mehr notwenig
Laut ADAC bietet das neue Warnsystem mehrere Vorteile. Autofahrer müssen ihr Fahrzeug nicht mehr verlassen, um ein Warndreieck aufzustellen – ein gefährliches Unterfangen, besonders auf Autobahnen. Die V16-Warnleuchte wird einfach auf das Autodach gesetzt und ist aus bis zu einem Kilometer Entfernung sichtbar, selbst bei schlechtem Wetter.
Blinklichter verfügen über Mobilfunkverbindung
Ein entscheidender Unterschied zu herkömmlichen Warndreiecken: Die neuen Blinklichter müssen über eine Mobilfunkverbindung verfügen. Wird die Leuchte aktiviert, sendet sie regelmäßig die Fahrzeugposition an die spanischen Behörden und Rettungsdienste. Dies soll schnellere Notfalleinsätze ermöglichen.
Für deutsche Autofahrer keine Pflicht – aber für spanische Mietwagen
Deutsche Autofahrer, die mit ihrem eigenen Fahrzeug nach Spanien reisen, müssen sich keine Sorgen machen – sie dürfen weiterhin ein Warndreieck verwenden. Anders sieht es bei Mietwagen aus: Diese unterliegen der neuen Regel und müssen mit einer V16-Warnleuchte ausgestattet sein. Experten raten dazu, sich bei der Fahrzeugübernahme über die Nutzung des Geräts zu informieren.
Deutschland bleibt beim Warndreieck
Während Spanien auf moderne Technologien setzt, sieht Deutschland laut inside-digital.de aktuell keinen Handlungsbedarf. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärte, dass es derzeit keine wissenschaftliche Grundlage für eine Umstellung gebe.(fi)
Dieser Artikel erschien erstmals am 16.02.2025.