
Nicht jede Mieterhöhung ist rechtens.
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Mieterhöhung: Wann darf die Miete steigen?
Die meisten Mieter wissen, wie viel Miete sie im Monat bezahlen müssen. Die Höhe der Mietzahlungen ist in der Regel in einem Mietvertrag festgelegt, die sie mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben. Doch der Mietbetrag ist nicht in Stein gemeißelt und kann sich jederzeit ändern. Vermieter haben durchaus das Recht, die Miete mit der Zeit anzupassen und Korrekturen vorzunehmen. Allerdings ist nicht jede Mieterhöhung rechtens und muss vom Mieter nicht zwingend hingenommen werden.
Wann darf ein Vermieter die Miete erhöhen?
Vermieter dürfen die Beträge für vermietete Wohnräume nicht willkürlich und nach Bedarf erhöhen. Die Miete darf erstmals ungefähr 12 Monate nach Einzug angehoben werden. Allerdings ist die Mieterhöhung in diesem Fall erst nach 15 Monaten rechtskräftig. Anschließend darf der Vermieter die Miete erst nach Ablauf von weiteren 12 Monaten erneut erhöhen. Auch die Mieterhöhung ist an gewisse Richtlinien gebunden. Der Höchstsatz der jeweiligen Mieterhöhung liegt bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.
Erhält ein Mieter ein Schreiben mit einer Ankündigung zur Mieterhöhung, deren Betrag deutlich höher als 20 Prozent ist, kann der Mieter gegen die Mietpreiserhöhung vorgehen. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt in der Nähe zu konsultieren. Der Fachanwalt setzt sich mit dem Schreiben auseinander und nimmt im Bedarfsfall Kontakt zum Vermieter auf, um die Sachlage zu erörtern. In den meisten Fällen lässt sich durch diese Maßgabe eine Einigung erzielen.
Ausnahme: In Ballungsgebieten dürfen die Landesregierungen von den Kappungsgrenzverordnungen für Mieter Gebrauch machen, um Wohnräume zu angemessenen Preisen anzubieten. Auch für diese Wohnräume darf eine Mieterhöhung die Grenze von rund 15 Prozent nicht übersteigen.
Ist eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung zulässig?
Über eine Mieterhöhung erfahren Mieter oftmals in gesonderten Schreiben von Vermietern. Dieses darf den Mieter auf dem postalischen Wege per Brief oder auch elektronisch per E-Mail erreichen. In dem Schreiben begründet der Mieter die Mieterhöhung. Nicht selten sind Modernisierungsmaßnahmen Grund für die Mietpreisanpassung. Doch was ist genau mit Modernisierung gemeint?
Wird eine Wohnung oder das gesamte Gebäude modernisiert und die Wohnverhältnisse für die Mietparteien angenehmer oder vorteilhafter gestaltet, darf der Mieter die Kosten, die durch die Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen entstanden sind, teilweise auf die Mietpreise umlegen. Das ist vor allem dann üblich, wenn es sich um Energiesparmaßnahmen handelt, von denen Mieter ebenso profitieren können.
Tipp: Hat der Vermieter aufgrund der Modernisierungsmaßnahme staatliche Fördergelder beantragt und erhalten, verringert sich im Umkehrschluss die Mietpreiserhöhung für die Mietparteien.
Was ist bei Staffelmieten zu berücksichtigen?
Auch bei Staffel- oder Indexmieten kann es im Laufe der Zeit zu Mieterhöhungen für Mieter kommen. Die Staffelmieten sind meistens im Mietvertrag enthalten und genau aufgeführt. Der Mieter weiß demnach, wann eine Mieterhöhung zu erwarten ist und hat mit der Unterzeichnung des Mietvertrages dieser Regelung zugestimmt. Bei Indexmieten richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex, die vom Statistischen Bundesamt abhängt. Daher kann die Miete sowohl steigen als auch sinken. Eine Änderung der Mietsumme ist jedoch immer vorab dem Mieter schriftlich mitzuteilen.
Trotz all dieser Informationen sollten Mieter jedoch wissen, dass viele Mieterhöhungen unzulässig sind. Deshalb ist es nicht verkehrt, sich im Bedarfsfall rechtlich beraten und die Ankündigung der Mieterhöhung prüfen zu lassen. Somit zahlen Mieter nicht mehr Mietkosten als nötig und können sich vor überhöhten Mietpreisen schützen.