
Strafverfahren bei Einfuhr von Walfleisch: Bremer Zoll warnt vor illegalem Mitbringsel aus Norwegen.
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Am Kreuzfahrtterminal Bremerhaven beschlagnahmt der Zoll verbotene Fracht
Am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven stellt der Zoll regelmäßig Walfleischprodukte im Gepäck von Passagieren sicher, die aus Norwegen in die EU einreisen. Häufig geschieht dies aus Unwissenheit – doch die Konsequenzen sind ernst.
Gegen Reisende wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet und das Walfleisch beschlagnahmt. In der EU steht der Zwergwal, aus dem das Fleisch meist stammt, unter strengem Schutz.
Zwergwal ist in der EU streng geschützt
„Der Zwergwal, auch Minkwal genannt, ist in der Europäischen Union streng geschützt“, erklärt Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts Bremen. In Norwegen hingegen ist der Fang von Zwergwalen innerhalb festgelegter Quoten legal. Dort wird das Fleisch frei verkauft – doch ein legaler Erwerb im Urlaubsland schützt nicht vor einem Verstoß bei der Einreise in die EU.
Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen
Die Einfuhr solcher Produkte stellt einen Verstoß gegen europäische Artenschutzbestimmungen dar. Die Konsequenz: Neben der sofortigen Beschlagnahmung des Walfleischs drohen Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen. Der Zoll weist darauf hin, dass dies auch für viele weitere tierische und pflanzliche Produkte gilt – von Kaviar über Cremes bis hin zu traditionellen Arzneimitteln.
App informiert über geschützte Produkte
Um sich vor Verstößen zu schützen, empfiehlt die Zollverwaltung die Website „Artenschutz im Urlaub“. Sie bietet Urlaubern eine Übersicht, welche Tiere, Pflanzen und daraus hergestellten Produkte in welchen Ländern angeboten – aber nicht eingeführt werden dürfen. So können unangenehme Überraschungen bei der Rückreise vermieden werden. (pm/kh)