
Busfahrer überrollt Betrunkenen – Gericht urteilt überraschend.
Foto: Jörg Carstensen
Bus fährt Betrunkenem über die Füße – wer trägt die Schuld?
Ein alkoholisierter Mann wurde nach einer Feier von einem Shuttle-Bus verletzt. Das OLG Schleswig hat entschieden, wer für den Unfall verantwortlich ist.
In Schleswig kam es zu einem ungewöhnlichen Rechtsstreit: Ein stark alkoholisierter Mann wurde nach einer Landjugendfeier von einem Shuttle-Bus an den Füßen verletzt. Der Unfall ereignete sich früh am Morgen, als der Mann am Straßenrand auf einem Betonblock saß und auf einen Freund wartete. Laut Gericht hatte er zu diesem Zeitpunkt ein Handy in der Hand und einen Alkoholwert von 1,92 Promille.
Busfahrer bemerkte Unfall nicht
Ein Bus, der für den Transport der Feiergäste eingesetzt war, überrollte in einer Kurve mit den hinteren Rädern die Füße des Mannes. Der Fahrer gab an, den Vorfall nicht bemerkt zu haben. Die Versicherung bestritt die Verletzungen und machte ein Mitverschulden des Mannes geltend. Aufgrund seiner Alkoholisierung hätte dieser ausweichen müssen, so die Argumentation der Gegenseite.
Gericht urteilt zugunsten des Verletzten
Das Landgericht sprach dem Kläger 4.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz zu. Die Berufung der Gegenseite blieb erfolglos: Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte das Urteil. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Bus für die Verletzungen verantwortlich war – gestützt durch ärztliche Gutachten.
Keine Mitschuld wegen Alkohols
Das Gericht stellte klar, dass der Aufenthalt des Mannes in einem für den allgemeinen Verkehr gesperrten Bereich stattfand. Ein Fahrzeug hätte dort nicht erwartet werden müssen. Auch seine Alkoholisierung wurde nicht als mitverursachend gewertet, da er berechtigt davon ausging, an diesem Ort sicher zu sein.
Busfahrer trägt volle Verantwortung
Das OLG betonte die besondere Sorgfaltspflicht von Busfahrern, die nachts bei Veranstaltungen wie Landjugendfeiern eingesetzt werden. Sie müssten jederzeit mit unaufmerksamen und alkoholisierten Fußgängern rechnen – und dementsprechend äußerst umsichtig fahren. (dpa/vk)