
Ein Fahranfänger umkurvte am Montag die Schranken eines Bahnübergangs in Bremerhaven.
Foto: Monika Skolimowska/dpa
Gefährlich leichtsinnig! Fahranfänger umkurvt Schranken am Bremerhavener Bahnübergang
Ein 18-jähriger Fahranfänger fuhr am Montag trotz geschlossener Halbschranken über einen Bahnübergang und fuhr auf die Gegenfahrbahn.
Eine leichtsinnige, gefährliche und im Endeffekt teure Entscheidung hat am späten Montagabend, 22. Januar, ein junger Autofahrer im Stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven getroffen: Er fuhr trotz geschlossener Halbschranken über einen Bahnübergang. Das teilte die Polizei am Dienstag mit.
Schranken umfahren
Zeugen hatten den Vorfall gegen 23.40 Uhr auf der Straße Am Nordhafen beobachtet und die Polizei informiert. Demnach sei ein Pkw in nordwestlicher Richtung gefahren und sei an einem mittels Halbschranken und Rotlicht gesperrten Bahnübergang auf die Gegenfahrbahn gefahren, um die geschlossenen Schranken zu umfahren. Zu diesem Zeitpunkt habe sich bereits ein Zug auf Rangierfahrt auf den Bahnübergang zubewegt. Der Lokführer habe daraufhin sein Fahrzeug sofort abgebremst.
Der Pkw-Fahrer wiederum musste kurz nach dem Überqueren des Bahnübergangs aufgrund weiterer geschlossener Schranken anhalten. Dies nutzten die Zeugen, um die Polizei zu kontaktieren und den Sachverhalt zu schildern. Zunächst kontrollierten Beamte der Wasserschutzpolizei den Fahrzeugführer vor Ort, danach nahmen Beamte der Polizei Bremerhaven den Fall auf.
Fahrer noch in Probezeit
Der 18-jährige Autofahrer, der sich noch in der Führerschein-Probezeit befindet, gab den Polizisten gegenüber zu, dass sein Verhalten falsch gewesen sei. Eine späte Einsicht, da nun eine entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeige auf ihn zukommt. Und die dürfte für den jungen Mann teuer werden: Wer einen Bahnübergang, trotz geschlossener Schranke bzw. Halbschranke überquert, auf den warten ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot. Inwiefern sich dies beim Fahranfänger in der Probezeit auswirkt, entscheidet später die Führerscheinstelle.