
In der Brookstraße in Lehe ist am Donnerstag eine zwölfjährige Radfahrerin auf einem Zebrastreifen angefahren worden.
Foto: Googlemaps, GeoBasis-DE/BKG
Lehe: Radfahrerin (12) auf Zebrastreifen angefahren
Eine Schülerin (12) ist am Donnerstagmorgen auf einemZebrastreifen in der Brookstraße von einem Auto angefahren und verletzt worden. Das Mädchen fuhr mit einem Rad über den Zebrastreifen.
Radfahrerin auf Fahrbahn geschleudert
Laut Zeugenaussagen hat sich der 33-jährige Autofahrer langsam dem Überweg genähert und einige Kinder, die zu Fuß gingen, hinübergehen lassen. Als er danach weiterfahren wollte, kam von links plötzlich die Schülerin auf dem Fahrrad angefahren und überquerte ebenfalls die Straße. Sie wurde von dem Auto erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Mit leichten Verletzungen kam sie ins Krankenhaus.
Wie verhalte ich mich richtig?
Die Polizei warnt: Grundsätzlich ist es dem Fahrradfahrer untersagt, von der Fahrbahn oder dem Gehweg einen Fußgängerüberweg fahrend zu überqueren. Er muss dazu absteigen und das Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben. Der Radfahrer genießt hier keine verkehrsrechtliche Sonderstellung.
Fußgänger haben Vorrang
Fußgänger haben dagegen absoluten Vorrang. Das gilt bereits, wenn ein Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht, oder wenn es auch nur den Anschein hat, als würde der Fußgänger den Überweg benutzen wollen. Aber auch Fußgänger dürfen den Überweg nicht achtlos betreten. Sie haben sich ebenfalls umsichtig und situationsgerecht zu verhalten.

In der Brookstraße in Lehe ist am Donnerstag eine zwölfjährige Radfahrerin auf einem Zebrastreifen angefahren worden.
Foto: Googlemaps, GeoBasis-DE/BKG