
Die Polizeibeamten hatten mit dem Betrunkenen in der Schleusenstraße alle Hände voll zu tun.
Foto: Friso Gentsch/dpa
Mitte: Ein Betrunkener - drei Strafanzeigen
Da half kein Spucken, Treten und Schlagen: Die Polizei hat am Donnerstagabend einen Betrunkenen in Gewahrsam genommen, weil er in einer Kneipe rumgepöbelt hat. Zuerst blaffte der Betrunkene gegen 22 Uhr Gäste einer Kneipe in der Schleusenstraße an, anschließend wollte er die ganze Angelegenheit mit den zur Hilfe gerufenen Polizisten "diskutieren".
Hausverbot nach dem Pöbeln
Der Mann sorgte für viel Aufregung am späten Abend in der Gaststätte. Weil er das Pöbeln nicht unterließ, bekam er Hausverbot. Der unbeliebte Gast wurde zusehends aggressiver und wollte das Personal ‚killen‘.
Hausverbot und Platzverweis
Die Polizei wurde verständigt. Die Beamten sollten dem Hausverbot Nachdruck verleihen und sprachen ihrerseits einen Platzverweis aus. Dem folgte der 32-Jährige anfänglich, verfiel dann aber doch in Diskussionsbedarf. Die Polizei wiederholte ihre Aufforderung unmissverständlich und drohte dem betrunkenen Mann die Polizeigewahrsam an.
Widerstand ohne Ende
Der Betrunkene stieß wüste Beleidigungen in Richtung der Ordnungshüter aus. Gegen seine Mitnahme in einem Streifenwagen widersetzte er sich vehement. Das Spucken, Treten und Schlagen half am Ende nichts und trieb lediglich die Gebühren in die Höhe.
Drei Strafanzeigen
Kosten fallen an unter anderem für den Einsatz der Polizeibeamten und des Fahrzeuges. Dazu kommen Gebühren für die Unterbringung im Polizeigewahrsam, der Blutprobenentnahme und die Reinigung von diversem Einsatzgerät und der Zelle. Die Polizeibeamten schrieben Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Die Polizeibeamten hatten mit dem Betrunkenen in der Schleusenstraße alle Hände voll zu tun.
Foto: Friso Gentsch/dpa