
Der Ehemann der getöteten Ekaterina B. bleibt in Haft, da er immer noch dringend tatverdächtig ist.
Foto: Masorat
Mordprozess um Ekaterina: Ehemann bleibt in Haft
Der Verteidiger hatte einen Antrag auf Haftentlassung gestellt, nachdem die Mutter des Angeklagten gestanden hatte, ihre Schwiegertochter erwürgt zu haben.
Sohn habe erst später geholfen
Die 66-Jährige hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe Ekaterina B. erwürgt und die Leiche anschließend zerteilt. Ihr Sohn habe ihr erst später geholfen, die Leichenteile zu beseitigen. Diese waren einen Monat nach dem Verschwinden der Frau im März in einem Koffer an den Weserdeich angetrieben.
Antrag zurückgewiesen
Das Schwurgericht hat nun den Antrag der Verteidigung zurückgewiesen, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben. Die Kammer hat entschieden, dass der 46-Jährige im Gefängnis bleiben muss. Zur Begründung führen die Richter im Wesentlichen aus, dass der Angeklagte nach dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung der Tat noch immer dringend verdächtig sei.
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