
Ohne Ticket – ab in den Knast! Bundespolizei nimmt Schwarzfahrer fest.
Foto: Sven Hoppe
Schwarzfahren mit Nebenwirkung: Vom Zug direkt ins Gefängnis
Schwarzfahren wurde ihm zum Verhängnis. Ein 58-Jähriger wurde kontrolliert – dabei stellte sich heraus, dass er per Haftbefehl gesucht wurde.
Ein 58-jähriger Hamburger ist am Donnerstagmittag in Lüneburg festgenommen worden, nachdem er ohne Fahrschein im Zug unterwegs war. Die Bundespolizei wurde vom Zugpersonal alarmiert und kontrollierte den Mann auf Bahnsteig 6 des Lüneburger Bahnhofs. Dabei stellte sich heraus: Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
Fahrscheinkontrolle deckt Haftbefehl auf
Gegen 12:52 Uhr überprüften die Beamten die Personalien des Mannes. Der Polizeicomputer schlug sofort Alarm: Das Amtsgericht Stralsund hatte ihn zur Fahndung ausgeschrieben. Grund dafür war eine versäumte Hauptverhandlung Anfang Januar 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung.
Festnahme und Einlieferung ins Gefängnis
Die Bundespolizisten nahmen den 58-Jährigen umgehend fest. Statt die Fahrt fortzusetzen, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Für den Hamburger endete die Zugfahrt somit direkt im Gefängnis.
Polizei warnt vor Fahndungstreffern bei Kontrollen
Die Bundespolizei nutzt Fahndungsabfragen regelmäßig bei Routinekontrollen. Immer wieder werden so gesuchte Straftäter gefasst. Schwarzfahren kann für gesuchte Personen schnell zu einer Verhaftung führen – wie dieser Fall erneut zeigt. (pm/vk)