
Mit LKWs abtransportiert: Zollfahnder beschlagnahmen in Hamburg tonnenweise illegale E-Zigaretten und 59.000 Euro Bargeld – vier Verdächtige sitzen in U-Haft.
Foto: Gabbert/dpa
Großrazzia: Zoll entdeckt illegale E-Zigaretten im Millionenwert
Zollfahnder stoßen bei einer Großrazzia auf unversteuerte E-Zigaretten und 59.000 Euro Bargeld.
Großrazzia in Hamburg: Illegale E-Zigaretten und Bargeld entdeckt
Zollfahnder haben vor wenigen Tagen bei einer groß angelegten Durchsuchung in Hamburg unversteuerte E-Zigaretten, 59.000 Euro Bargeld und Schreckschusswaffen sichergestellt. Die Ermittlungen führten zu Onlineshops, die nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten („Vapes“) anboten. Die mutmaßlichen Täter nutzten den Postweg und versandten zwischen 2023 und 2024 etwa 38.000 Sendungen von wechselnden Postfilialen in Hamburg und Berlin.
Täter setzen Scheinfirmen als Absender ein
Um ihre Spuren zu verwischen, setzten sie Scheinfirmen als Absender ein. Der Zoll beschlagnahmte E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von rund 2.800.000 Millilitern Liquid. Diese überschritten das zulässige Tankvolumen von zwei Millilitern erheblich. Der vorläufige Steuerschaden beläuft sich auf etwa 730.000 Euro, wie der Zoll am Mittwoch mitteilte.
Vier Verdächtige festgenommen
Im Zuge der Razzia wurden vier Verdächtige wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhehlerei festgenommen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Wie Ulrich Willamowski, stellvertretender Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg, erklärte, sei das Gesundheitsrisiko durch die unzulässigen E-Zigaretten erheblich und konnte durch den Ermittlungserfolg eingedämmt werden.
Abtransport dauert bis in die Abendstunden
Der Abtransport der beschlagnahmten Waren erfolgte mit mehreren LKW und dauerte bis in die Abendstunden. Unterstützt wurden die Zollfahnder von Kräften des Hauptzollamtes Hamburg. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Strenge Vorschriften für E-Zigaretten eingeführt
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen auch Liquids der Tabaksteuer. Zudem gelten strenge Vorschriften für die Kennzeichnung und Beipackinformationen, um Verbraucher vor übermäßiger Nikotinaufnahme zu schützen. Die Begrenzung des Tankvolumens auf maximal zwei Milliliter für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen ist Teil dieser Maßnahmen. (pm/axt)