
Laut Gericht rufe der Prediger zur Standhaftigkeit im Glauben auf, damit sei jedoch die Schwelle zum Hassaufruf nicht erreicht. Das Foto ist ein Symbolbild.
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Bremen: Islamischer Prediger darf nicht ausgewiesen werden
Ein radikal-islamischer Prediger in Bremen hat erfolgreich gegen seine Ausweisung geklagt.
Gericht: Predigten keine Gefahr
Der Verwaltungsgericht der Hansestadt befand, dass seine Predigten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland seien - anders als vom Bremer Verfassungsschutz dargelegt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Ausweisung ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung nicht gegeben, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag (Az: 2 K 1260/21).
Vorbeter im Islamischen Kulturzentrum
Der Mann war den Angaben nach 2001 nach Deutschland eingereist und leitet seit 2006 regelmäßig als Imam und Vorbeter das Freitagsgebet im Islamischen Kulturzentrum (IKZ) in Bremen. Der Bremer Innensenator betrachtet die Moschee seit Längerem als Hort der fundamentalistisch-islamischen Salafisten.
Gericht: Keine Terror-Unterstützung
Aus den vom Verfassungsschutz zusammengetragenen Aussagen des Imam in den Predigten lasse sich aber keine Unterstützung terroristischer Organisationen ableiten, befand das Gericht. (dpa)