
Bremen führt die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel ein.
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Bremen: Senat beschließt FFP2-Pflicht im Einzelhandel
Ab Montag soll Bremen laut dem Senatsbeschluss in Warnstufe 4 wechseln. Neu ist dann, dass die FFP2-Maskenpflicht auf den Einzelhandel ausgeweitet wird.
2G-Plus-Regel in vielen Innenräumen
Mit der neuen Warnstufe gibt es neue Regeln für viele Bereiche des Alltags. So gilt 2G plus bis auf Weiteres überall dort, wo in Warnstufe 2 die 2G-Regel galt. Hinzu kommt, dass 3G für den Besuch von Behörden vorgeschrieben ist.
FFP2-Pflicht im Einzelhandel
Neu ist auch, dass in Warnstufe 4 die FFP2-Maskenpflicht (ab 16 Jahre), die bereits im öffentlichen Nahverkehr gilt, auf den Einzelhandel ausgeweitet wird. In Geschäften des täglichen Bedarfs (vor allem Lebensmittelhandel) gilt dies erst ab dem 24. Januar 2022. Im Einzelhandel, mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs, gilt bereits die 2G-Regel. (dpa/znn)