
In Kindertagesstätten dürfen Tagespflegepersonen künftig auch als Zweitkraft eingesetzt werden.
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Bremen: Tageseltern sollen in Krippen Personalmangel auffangen
Kindertagespflegepersonen können jetzt im Land Bremen als Zweitkraft auch in Krippengruppen eingesetzt werden.
Geänderte Richtlinien
Laut Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses werden die Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten entsprechend geändert. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten, gerade auch solche Menschen für den Weg in die Kindertagespflege zu gewinnen, für die der Schritt in die Selbständigkeit eine zusätzliche Hürde ist oder deren private Räumlichkeiten nicht geeignet sind, betont Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp.
Personalsituation verbessert
Sie hat deutlich gemacht, dass das neue Modell kein Sparmodell für die Träger sein wird, sondern dass die Personalsituation insgesamt verbessert werden soll. Es soll Weiterbildungsmöglichkeiten geben, um auch eine Kindertagespflegeperson berufsbegleitend zur sozialpädagogischen Assistenz beziehungsweise zur Erzieherin und zum Erzieher aus- und weiterzubilden.