
Die frühere Bamf-Chefin und zwei Rechtsanwälte sollen Asylverfahren manipuliert haben.
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Bremen: Entscheidung über Flüchtlingsamt-Affäre
Ein Jahr nach Anklageerhebung in der Bremer Bamf-Affäre steht noch nicht fest, ob die frühere Chefin des Bremer Flüchtlingsamtes vor Gericht kommt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau und zwei Rechtsanwälten vor, Asylverfahren manipuliert zu haben.
Anklage noch nicht sicher
Bislang sei noch nicht entschieden, ob die Anklage zugelassen werde, sagte der Sprecher des Landgerichts auf dpa-Nachfrage. Die zuständige Strafkammer prüft seit Monaten die umfangreichen Akten. Ob die Entscheidung noch in diesem Jahr fällt, ist dem Sprecher zufolge nicht abzuschätzen.
121 Straftaten
Im September 2019 hatte die Staatsanwaltschaft nach 15 Monaten Ermittlungen Anklage gegen die frühere Amtsleiterin und zwei Rechtsanwälte erhoben. Ihnen werden 121 Straftaten zur Last gelegt. Die Beschuldigten sollen unrechtmäßig ausländische Mandanten der Rechtsanwälte vor Abschiebung bewahrt oder deren Aufenthaltsstatus verbessert haben.
Bundesweite Aufmerksamkeit
Die mutmaßlichen Missstände in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatten im Sommer 2018 bundesweit für Diskussionen gesorgt. Zunächst war von etwa 1200 Asylfällen mit Unregelmäßigkeiten die Rede, Nachprüfungen ergaben allerdings deutlich weniger auffällige Fälle.