
Na, ob der noch gut ist? Ab diesem Jahr gelten für Kamine und Kachelöfen schärfere Bedingungen.
Foto: Monique Wüstenhagen
Heißes Thema: Tausende Kamine in Bremen und Bremerhaven vor dem Aus?
Seit Januar gelten strengere Grenzwerte für Kamine und Öfen. In Bremen und Bremerhaven sind etwa 16.000 Geräte von der Regelung betroffen.
In Bremen und Bremerhaven stehen etwa 16.000 Kamine und Kachelöfen vor einer Prüfung. Hintergrund sind neue Abgasgrenzwerte, die seit Jahresbeginn gelten. Viele Geräte müssen angepasst oder ersetzt werden.
Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid verschärft
Seit dem 1. Januar gelten strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Ältere Kamin- und Kachelöfen, die diese Werte nicht einhalten, dürfen nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind vor allem Geräte, die älter als 15 Jahre sind. Für Verbraucher ist die jeweilige Bewertung im Feuerstättenbescheid des zuständigen Bezirksschornsteinfegers nachzulesen.
Optionen: Nachrüsten, stilllegen oder austauschen
Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte kann durch eine Bescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenmonoxid von vier Gramm je Kubikmeter Abgasluft eingehalten werden.
Auch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk kann Aufschluss geben.
Bescheinigung und Messung können Aufschluss geben
Wenn ein Ofen die neuen Anforderungen nicht erfüllt, gibt es drei Möglichkeiten: eine Nachrüstung mit moderner Filtertechnik, eine komplette Stilllegung oder der Austausch des Geräts.
Wer dem nicht nachkommt und die Anlage ohne Einhaltung der Emissionsgrenzwerte weiter betreibt, riskiert - je nach Schwere des Verstoßes - Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Die Schornsteinfeger-Innung prüft derzeit, wie viele Öfen in Bremen und Bremerhaven tatsächlich betroffen sind.
Bundesweite Verordnung als Grundlage
Die Änderungen basieren auf einer bundesweiten Abgasschutz-Verordnung, deren nächste Stufe seit Januar in Kraft ist.