
Heute tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Das bedeutet für viele Menschen in Bremen, dass sie mehr Rechte bekommen.
Foto: Monika Skolimowska
Mehr Rechte für queere Menschen: Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Bremen
Das neue Selbstbestimmungsgesetz zur Änderung des Geschlechtseintrag ist da. Was müssen Betroffene beachten, und welche Herausforderungen kommen auf Jugendliche zu?
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erlaubt es trans-, intergeschlechtlichen und non-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Namen zu ändern. Dies geschieht beim Standesamt. In Bremen haben bereits 200 und in Bremerhaven 25 Menschen Anmeldungen eingereicht, während die Bundesregierung von etwa 4.000 Anmeldungen pro Jahr ausgeht.
So funktioniert die Änderung des Geschlechtseintrags
Um die Änderung vorzunehmen, müssen Betroffene zunächst einen Termin zur Anmeldung beim Standesamt vereinbaren und nach drei Monaten einen Beurkundungstermin machen. Hierzu sind der Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde und möglicherweise Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden erforderlich. Die Kosten für die Beurkundung liegen in Bremen und Bremerhaven bei 46 Euro, zusätzlich fallen 13 Euro für eine neue Geburtsurkunde an.
Für Minderjährige gilt: Unter 14 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Erklärung abgeben, während Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten benötigen.
Diese Vornamen sind möglich
Bei der Änderung des Geschlechts ist es ebenfalls möglich, einen neuen Vornamen einzutragen. Der Vorname muss mit dem neuen Geschlechtseintrag übereinstimmen. Für Personen mit einem offenen oder diversen Geschlechtseintrag besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der allgemeinen Regelungen jeden beliebigen Vornamen zu wählen.