Ein Pool wird am besten in die direkte Sonne gebaut, damit diese das Wasser erwärmen kann.

Der Bau eines Pools im Garten hat zu einem Nachbarschafts-Streit geführt, der jetzt vor dem BGH verhandelt wird. (Symbolfoto)

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Bremen

Pool im Nachbar-Garten? Bremer Eigentümer streiten vor dem BGH

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Von nord24
24. Februar 2023 // 14:25

Ein Streit unter Eigentümern aus Bremen um den Bau eines Swimmingpools beschäftigt am Freitag, 24. Februar, den Bundesgerichtshof (BGH).

Unterlassungsklage gegen Nachbarn

Die Parteien sind Nachbarn in einem Doppelhaus in Bremen, die jeweiligen Gärten gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hat auf eigene Faust angefangen, in ihrer Gartenhälfte einen Pool zu bauen. Die Nachbarin ist dagegen und klagt auf Unterlassung.

Kein Spielraum für Ausnahmen

Wohnungseigentümer sollten in Zukunft wohl besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne dass es einen Beschluss der Gemeinschaft gibt. Nach neuer Rechtslage gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang - und der Bundesgerichtshof (BGH) sieht eher keinen Spielraum für Ausnahmen, wie sich am Freitag in der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.

Reformiertes Gesetz greift

Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nur noch möglich sind, wenn vorher alle Eigentümer darüber abgestimmt haben. Gleichzeitig haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird.

Urteil am 17. März erwartet

Die Frage ist daher, ob weitergebaut werden darf, weil die Nachbarin möglicherweise ohnehin hätte zustimmen müssen. Nach ersten Beratungen meinen die Richter aber, dass das den „Beschlusszwang“ unterlaufen würde. Das Urteil soll am 17. März verkündet werden. (dpa)