
Die Verteidigung des sogenannten "Todes-Rasers von Bremen" will gegen das Urteil in Revision gehen.
Foto: Archiv
Todes-Raser von Bremen: Verteidiger will Revision einlegen - Bewährung gefordert
Der Gerichtsprozess um einen 24 Jahre alten Motorradfahrer aus Bremen, der einen Rentner tödlich verletzt haben soll, ist trotz der Urteilsverkündung noch nicht abgeschlossen.
Revision eingelegt
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Das Landgericht Bremen hatte den 24-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Zunächst Mord-Anklage
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Mord angeklagt, im Plädoyer schließlich eine Verurteilung wegen Totschlags verlangt.
Verteidigung will auch in Revision gehen
Anwalt Armin von Döllen kündigte an, voraussichtlich ebenfalls Revision einzulegen. Die Verteidigung hatte eine Strafe zur Bewährung gefordert. Zu Beginn des Prozesses hatten die Anwälte die Besetzung der Kammer gerügt. Das Landgericht hatte wegen Überlastung der Strafkammern eine Hilfsstrafkammer berufen.
Rentner tödlich verletzt
Der Motorradfahrer hatte im Juni 2016 mitten in Bremen einen 75-jährigen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt. Der 24-Jährige hatte bis dahin regelmäßig seine rasanten Fahrten gefilmt und auf einem eigenen Youtube-Kanal veröffentlicht.

Die Verteidigung des sogenannten "Todes-Rasers von Bremen" will gegen das Urteil in Revision gehen.
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