
An der Unfallstelle in Bremen-Walle, wo der Rentner durch den Zusammenprall mit dem Motorradfahrer zu Tode kam, liegen Blumen.
Foto: dpa
Todesraser von Bremen: Vermutlich keine Verurteilung als Mörder
Im Mordprozess gegen einen Motorradfahrer und Youtube-Filmer wegen der Tötung eines Fußgängers werden für Dienstag die Plädoyers und möglicherweise auch das Urteil erwartet. Eine Verurteilung wegen Mordes gilt inzwischen als unwahrscheinlich.
Fußgänger getötet
Tödliche Verkehrsunfälle sind keine Seltenheit. Dass sie zu einer Mordanklage führen allerdings schon. Seit Dezember muss sich vor dem Landgericht Bremen ein 24-jähriger Motorradfahrer verantworten, weil er im vorigen Sommer einen 75-jährigen Fußgänger erfasst und getötet haben soll.
Novum in Berlin
Im September 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Berlin einen ähnlich gelagerten Fall um ein tödliches Autorennen ebenfalls als Mord bewertet - bis dahin ein Novum in Deutschland im Zusammenhang mit Rasern.
Urteil am Dienstag?
Am Dienstag werden im Bremer Prozess nun die Plädoyers erwartet. Möglicherweise wird im Anschluss bereits das Urteil gesprochen. Prozessbeobachter bezweifeln, dass die Mordanklage aufrecht erhalten werden kann.
Bis zu 170 km/h innerorts
Der Angeklagte war in der Bikerszene kein Unbekannter: Der Student hatte einen Youtube-Kanal, auf dem er Filme von seinen Fahrten veröffentlichte, aufgenommen mit seiner Helmkamera. Zu sehen war, dass er seine 200-PS-Maschine gerne innerorts auf bis zu 170 Stundenkilometer beschleunigte.
Unfall wäre vermeidbar gewesen
Auch kurz vor dem tödlichen Unfall fuhr er offenbar viel zu schnell. Bei erlaubter Geschwindigkeit hätte der junge Mann den Unfall vermeiden können, hatte ein Gutachter vor Gericht ausgesagt.
"Tod in Kauf genommen"
"Er nahm den Tod billigend in Kauf", hatte der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses noch gesagt. Vor dem tödlichen Unfall soll es zu einer Kollision zwischen dem Motorrad und einem Auto gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von Unfallflucht und somit von einer Verdeckungsabsicht aus.
Adrenalinkick durch Rasen
Als zweites Mordmerkmal nennt sie niedere Beweggründe, weil der Kradfahrer sich durch seine rasanten Fahrten einen Adrenalinkick verschafft haben soll. Außerdem soll er die Touren ins Netz gestellt haben, um sein Geltungsbedürfnis zu befriedigen.
Keine Tötungsabsicht
Der Angeklagte bestritt vor Gericht eine Tötungsabsicht. "Er war zutiefst erschüttert und verzweifelt, als er erfuhr, dass er jemanden getötet hat", sagte Anwalt Armin von Döllen auf Anfrage. "Junge Fahrer neigen dazu, Gefahr zu unterschätzen."
Keine Beweise für Kollision mit Auto
Er und sein Kollege Bernhard Docke hielten den Mordvorwurf von Anfang an für unberechtigt. Inzwischen sehen sie sich durch zwei Gutachten bestätigt: Der Verkehrssachverständige hatte vor Gericht auch ausgesagt, es gebe keine Beweise für die Kollision mit einem Auto. "Das Gutachten hat die Annahme einer Unfallflucht erschüttert", betonte Docke.
Gutachten: Raser suchte nicht den Kick
Ähnliches gelte für das andere Mordmerkmal: "Der psychiatrische Sachverständige hat keine Anhaltspunkte für niedere Beweggründe gefunden", so Docke. Der Gutachter hatte dargelegt, der Angeklagte habe keinen Kick gesucht. Im Gegenteil sei sein Bedürfnis nach Stimulationen eher gering ausgeprägt.
Fahrlässige Tötung?
Denkbar sei eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, sagte von Döllen. Dies kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht dazu äußern.

An der Unfallstelle in Bremen-Walle, wo der Rentner durch den Zusammenprall mit dem Motorradfahrer zu Tode kam, liegen Blumen.
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