
Der Parkraum an den Stadthäusern soll nun bewirtschaftet werden.
Foto: Scheschonka
Änderung ab August: Parken vor dem Stadthaus in Bremerhaven wird kostenpflichtig
Das kostenlose Parken vor dem Stadthaus ist bald Geschichte. Ab August müssen Besucher und Beschäftigte zahlen. Der Grund sind leere Stadtkassen, die auch durch höhere Park-Gebühren gefüllt werden sollen.
Änderung ab 1. August: Parken am Stadthaus wird kostenpflichtig
Es gibt eine wichtige Änderung an den Parkplätzen vor dem Stadthaus: Ab Freitag, dem 1. August, wird das Parken auf den Parkflächen vor den Stadthäusern sowohl für Besucher als auch für Beschäftigte des Magistrats teilweise kostenpflichtig.
Der Grund dafür? Bremerhaven muss sparen. Deshalb werden verschiedene Parkplätze künftig anders bewirtschaftet und Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven erhöht.
Bislang waren die Stellplätze an der Hinrich-Schmalfeldt-Straße vor den Stadthäusern 1 bis 5 kostenfrei.
Ab August werden Gebühren fällig
Ab Freitag, 1. August, müssen jetzt werktags zwischen 6 Uhr und 13 Uhr Gebühren entrichtet werden.
Die Gebührensätze richten sich nach der Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven: Sie betragen in dieser Zone derzeit 0,50 Euro für die ersten 50 Minuten und für jede weiteren angefangenen 10 Minuten 0,10 Euro.
So viel kostet das Kurzzeitparken
Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 3,50 Euro.
Der Magistrat teilt mit, dass für die Beschäftigten als Alternative ein kostengünstiges Monatsticket für den Stadthallenparkplatz zur Verfügung steht. (pm)
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