
Thomas Jürgewitz (AfD) klagt gegen die Stadt.
Foto: scheer
Bremerhaven: AfD geht vor Gericht
Die AfD lässt nach dem Zutrittsverbot zur Stadtverordnetenversammlung nicht locker und lässt den Verwaltungsakt gerichtlich überprüfen.
Ohne Maske und ohne Test
Ohne Maske und Test wollte Stadtverordneter Thomas Jürgewitz (AfD) an der Stadtverordnetenversammlung im April teilnehmen, doch Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren (SPD) hat ihn qua Amtes den Zutritt verweigert. Den AfD-Eilantrag nach dem Ausschluss von Jürgewitz hat das Verwaltungsgericht Bremen am vergangenen Freitag abgelehnt.
AfD will klagen
Doch für die Bremerhavener AfD ist die Sache nicht erledigt: Sie möchte nachträglich noch klären lassen, ob es rechtmäßig gewesen ist, was von Haaren am 22. April im Fischbahnhof gemacht hat. Die AfD-Fraktion lässt den Verwaltungsakt mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage überprüfen.
Hygienekonzept ohne Grundlage
„Hätte das Gericht noch entscheiden können, gehen wir davon aus, dass einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben worden wäre“, argumentiert Jürgewitz.
Aus seiner Sicht habe es keine rechtliche Grundlage für das Hygienekonzept gegeben.