
Trotz Anzeige Polizei: Hund muss zurück zum Besitzer.
Foto: Gentsch/dpa
Bremerhaven: Hund muss zurück zum Tierquäler
Das Tierheim in Bremerhaven hatte zwei Hunde aufgenommen, von einem Mann, der laut Polizei eines der Tiere getreten und gewürgt hatte. Jetzt muss die Einrichtung einen der Hunde wieder in die Hände des 30-Jährigen zurückgeben.
Veterinäramt ordnet Herausgabe an
Die Herausgabe hat das Veterinäramt in Bremerhaven veranlasst. Der Besitzer darf unter Auflagen die Französische Bulldogge wieder mitnehmen. Der andere Hund, der gequält worden war, bleibt im Tierheim – allerdings nur, weil es sich um einen Listenhund handelt, den der Mann grundsätzlich nicht halten darf.
Tierheim kann das nicht nachvollziehen
Tierheimleiterin Amelie Bensch lobt zwar grundsätzlich die Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt, in diesem Fall kann sie aber die Entscheidung nicht nachvollziehen. Auf Anfrage sagt sie: "Es hat diesen Vorfall gegeben. Aus unserer Sicht müsste ein Hundehalteverbot erlassen werden."
Alkoholisiert und unter Drogen
Der Mann hatte am Mittwochmorgen alkoholisiert und unter Drogeneinfluss seinen Hund in der Schleswiger Straße getreten und gewürgt. Die Polizei hatte Anzeigen nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes gestellt.

Trotz Anzeige Polizei: Hund muss zurück zum Besitzer.
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