
Jede Schwangere in Bremerhaven darf zwei Personen aus ihrem engen Umfeld angeben, die dann gegen Corona geimpft werden.
Foto: Erichsen/dpa
Bremerhaven: Impfung für Kontakte von Schwangeren
Schwangere dürfen laut Corona-Impfverordnung jeweils zwei Kontaktpersonen benennen, die eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten können.
Termin-Codes vom Gynäkologen
Beginnend am Donnerstag, 15. April, können Schwangere im Land Bremen über ihre betreuenden Gynäkologen ein Informationsschreiben mit Termin-Codes für zwei Impftermine erhalten. Die Impfung der Kontaktpersonen wird dann entweder über die Impfzentren oder über niedergelassene Ärzte möglich sein.
Spezielles Verfahren
Für den Ablauf gilt ein spezielles Verfahren, auf das sich die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und die Kassenärztliche Vereinigung Bremen geeinigt haben. In Bremer Praxen können auch enge Kontaktpersonen geimpft werden, die ihren Erstwohnsitz nicht im Land Bremen haben.
Impfung für Kontaktpersonen von Schwangeren Schwangere dürfen laut Corona-Impfverordnung jeweils zwei Kontaktpersonen benennen, die eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten können.