Die Forderung „Laschen ist Hafenarbeit“ ging ins Leere. Im Hafen machen ohnenhin die Hafenarbeiter den Job, nicht die Seeleute. Und Landesregelungen dazu wären auch nicht zulässig.

Die Forderung „Laschen ist Hafenarbeit“ ging ins Leere. Im Hafen machen ohnenhin die Hafenarbeiter den Job, nicht die Seeleute. Und Landesregelungen dazu wären auch nicht zulässig.

Foto: picture alliance / dpa

Bremerhaven

Bremerhaven: Lascher-Kampagne erweist sich als Flop

10. Februar 2022 // 17:21

„Laschen ist Hafenarbeit“, lautete der Slogan von Uwe Schmidt (SPD) im Bundestagswahlkampf 2017. Jetzt ist klar: Da ist nichts dran.

Auftrag an den Senat

Damals wurde sogar der Senat von der Bürgerschaft aufgefordert, alles zu tun, damit nicht Seeleute an Bord selbst die Container festzurren und die Hafenarbeiter um ihre Jobs bringen.

Weder notwendig noch zulässig

Aber es gibt kein Problem. Eine Landesregelung, die das Laschen auf Hafenarbeiter begrenzt, ist weder notwendig noch rechtlich zulässig, heißt es in einem Bericht des Hafenressorts. Und: „Tatsächlich wird bereits der überwiegende Teil der in den Häfen vorgenommenen Lascharbeiten von Hafenarbeitern durchgeführt.“

Es gibt eine Fülle von Gründen, weshalb eine Landesregelung nicht nötig ist. Alles dazu lest ihr am Freitag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Bremerhaven: Lascher-Kampagne erweist sich als Flop „Laschen ist Hafenarbeit“, lautete der Slogan von Uwe Schmidt (SPD) im Bundestagswahlkampf 2017. Jetzt ist klar: Da ist nichts dran.