Mit Mahnungen des Zahlungsdienst Klarna fing es an. Dann schaute sich Anwalt Dr. Dieter Riemer die Gebühren-Praktik des Unternehmens genauer an, klagte und bekam Recht.

Mit Mahnungen des Zahlungsdienst Klarna fing es an. Dann schaute sich Anwalt Dr. Dieter Riemer die Gebühren-Praktik des Unternehmens genauer an, klagte und bekam Recht.

Foto: van Veenendaal

Bremerhaven

Bremerhavener Gericht: Mahngebühr von Klarna unzulässig

12. Februar 2022 // 16:10

Sich für 2,40 Euro mit dem millionenschweren Unternehmen Klarna anlegen? Klingt gewagt. Doch ein Anwalt aus Bremerhaven hat es getan. Mit Erfolg.

Zahlungsdienstleister verklagt

Dr. Dieter Riemer hat den Zahlungsdienstleister Klarna verklagt – und Recht bekommen (Az. 51 C 062/21). Das Urteil könnte auch für andere Verbraucher, die Streit mit der schwedischen Aktiengesellschaft haben, wichtig sein.

Im Internet bestellt

Der ganze Ärger fing damit an, dass ein Familienmitglied von Riemer sich etwas im Internet bestellt hatte, das nie ankam. Doch eine Rechnung, die über Klarna lief, sei dennoch gekommen. Die Ware selbst musste zwar nicht bezahlt werden, dafür aber 13 Euro Porto. „Da war ich schon sauer“, meint er. Man zahlte trotzdem.

Unrechtmäßige Mahngebühren

Für Klarna ging das aber wohl nicht schnell genug: Die erste Mahnung von 1,20 Euro flatterte ins Haus. Riemer sah nicht ein, zu zahlen. Deshalb kam schnell die zweite Mahnung von 2,40 Euro. Nun wurde es dem Anwalt zu bunt. Er erhob beim Amtsgericht Bremerhaven Klage. Erstens schulde sein Familienmitglied die 2,40 Euro nicht, und zweitens seien die Mahngebühren auch nicht rechtmäßig.

Warum der Anwalt mit seiner Klage Erfolg hatte, lest Ihr im kostenlosen Artikel bei NORD|ERLESEN.