Das Bild zeigt zwei Intensivbetten in einem Krankenhaus.

Der Senat hat vier Stufen für die Hospitalisierungs-Inzidenz im Land Bremen festgelegt.

Foto: Roland Weihrauch/dpa

Bremerhaven

Corona-Fälle in Kliniken: Senat legt vier Inzidenzstufen fest

21. September 2021 // 13:55

Der Senat hat sich auf vier Stufen für die Hospitalisierungs-Inzidenz festgelegt. Sie ist künftig der wichtigste Faktor für Beschränkungen.

Erkrankte in Kliniken

Die Hospitalisierungs-Inzidenz bezeichnet die Anzahl der Corona-Erkrankten, die in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner in die Kliniken in Bremerhaven und Bremen eingeliefert wurden.

Vier Stufen

Die vier Reaktionsstufen reichen von der Entwarnungsstufe 0 mit einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 0 bis 3 bis zur Alarmstufe 3 mit einer Hospitalisierungs-Inzidenz von über 12.

  • 0 bis 3 = Stufe 0
  • > 3 bis 6 = Stufe 1
  • > 6 bis 12 = Stufe 2
  • > 12 = Stufe 3

Das bedeuten die Stufen

Stufe 0

  • Es gelten die allgemeinen AHAL-Regeln.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einzelhandel und ÖPNV.
  • Einrichtungen und Veranstaltungen müssen Hygiene- und Schutzkonzepte vorlegen.

Stufe 1

  • 3G-Regelung im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten ohne Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen, keine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht.

Stufe 2

  • 3G-Regelung im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten mit Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Abhängigkeit zum Hygienekonzept.
  • In diesen Bereichen besteht die Möglichkeit, durch ein optionales 2G-Modell die Beschränkungen von Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zu vermeiden.

Stufe 3:

  • In dieser Stufe sind zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems weitere beschränkende Maßnahmen geboten. Die Maßnahmen im Einzelnen richten sich nach dem konkreten Infektionsgeschehen.

Die neue Corona-Verordnung für das Land Bremen soll am kommenden Dienstag beschlossen werden und am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

Mehr zu den Entscheidungen des Senats lest Ihr später auf NORD|ERLESEN.