
Symbolbild: Ein Mann wird gegen Covid-19 geimpft. Foto dpa
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Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: 327 Verstöße in Bremerhaven
Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen Corona geimpft ist, verstößt seit dem 16. März gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen.
1952 Verstöße gemeldet
Demnach sind den Gesundheitsämtern im Land Bremen bisher 1952 Verstöße gemeldet worden. Davon wurden 327 in Bremerhaven (Stand 20. April) registriert, wie aus einer Information für die Gesundheitsdeputation der Bremischen Bürgerschaft hervorgeht. 73 Meldungen konnten inzwischen widerrufen werden, das heißt, dass Nachweise der Impfung nachträglich vorgelegt wurden.
Genesung oder Kontra-Indikation
Die bundesweite einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist am 16. März in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage müssen Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Beschäftigten verlieren dann ihren Gehaltsanspruch. (epd)
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