
Im Game Shop in der Bürger sind Kinder sehr willkommen (von links): Astrid Engelbart vom Spielegeschäft und Citymanagerin Claudia Bitti mit junger Kundschaft.
Foto: Arnd Hartmann
Corona-Regeln: Was gilt, wenn Schüler in Bremerhaven einkaufen?
Zu Weihnachten haben viele Schüler Gutscheine und Geldgeschenke erhalten, die sie nun in den Geschäften eintauschen möchten.
Kinder brauchen keine Nachweise vorlegen
Viele Händler stellen sich die Frage: Welche Nachweise müssen Kinder erbringen, um das Geschäft regelkonform betreten zu dürfen? Die Antwort: Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf ein Geschäft betreten, ohne nachweisen zu müssen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Wer älter ist und noch die Schule besucht, muss lediglich eine Schulbescheinigung (Schülerausweis) vorlegen. Das gilt, obwohl die Kinder derzeit nicht in der Schule sind dadurch auch nicht regelmäßig getestet werden.
Kinder werden ausgesperrt
Unabhängig davon fangen erste Geschäfte an, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Kinder auszusperren. Das ist zwar erlaubt, ist aber keine Vorgabe durch die Coronaverordnung des Landes, sondern eine Entscheidung des Ladenbesitzers.
Was die Händler in der Bremerhaven Innenstadt zum Thema sagen, lest ihr am Donnerstag in der NORDSEE-ZEITUNG.
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