
Lars Viellechner ist Professor für Verfassungsrecht an der Universität Bremen.
Foto: Universität Bremen/Harald Rehling
Coronavirus-Maßnahmen: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit
In Bremerhaven ist die Zahl der Corona-Infizierten bislang erfreulicherweise gering. Sind die staatlichen Pandemie-Maßnahmen trotzdem verhältnismäßig?
„Grundrechte stark eingeschränkt“
Der Verfassungsrechtler der Universität Bremen, Professor Lars Viellechner, hat an der einen oder anderen Stelle Zweifel. Wesentliche Grundrechte der Bürger wie die körperliche Bewegungsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit würden schon sehr stark eingeschränkt.
„Regelung zur Ladengröße prüfen“
Wie sieht es beispielsweise mit der Regelung aus, dass nur Geschäfte bis zu einer Ladengröße von 800 Quadratmetern öffnen dürfen? „Diese Regelung müsste die Politik meiner Ansicht nach noch einmal überprüfen und ändern“, sagt Viellechner. „Ich halte sie nicht für verhältnismäßig. Allein schon deswegen, weil sie nicht geeignet ist, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Im Gegenteil: In einem größeren Geschäft hat man vermutlich noch mehr Möglichkeiten, die Abstandsregeln sicherzustellen.“
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