In Bremerhaven entfallen geschätzt 62 Kilometer auf provisorische Straßen und 14 Kilometer auf teilausgebaute Straßen.

In Bremerhaven entfallen geschätzt 62 Kilometer auf provisorische Straßen und 14 Kilometer auf teilausgebaute Straßen.

Foto: Lothar Scheschonka

Bremerhaven

Dann wird nichts ausgebaut

Autor
Von nord24
28. Juni 2021 // 20:28

Streit um Straßenbaubeiträge: Stadtrat Schomaker wehrt sich gegen „rechtlich fragwürdige Geschenke“

Provisorischer Weg

Er habe nichts gegen eine Verjährungsregelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz, wenn damit geklärt wird, dass Anliegerbeiträge nicht unbegrenzt nach dem Ausbau von Straßen erhoben werden können, heißt es in einer Mitteilung von Baustadtrat Bernd Schomaker (FDP) zum Streit um Straßenbaubeiträge. „Der Magistrat hat aber etwas gegen rechtlich fragwürdige Geschenke, die die zuständige Senatorin Dr. Maike Schaefer ganz offensichtlich verteilen will.“ Zur Erinnerung: Schaefer (Grüne) hat vorgeschlagen, die Beiträge abzuschaffen, wenn der provisorische Weg zum Haus jahrelang nicht ausgebaut wurde.

Ausführliche Stellungnahme

Er könne die Entrüstung der Senatorin nicht nachvollziehen, so Schomaker. Der Magistrat habe bereits im vergangenen Herbst eine ausführliche Stellungnahme zu den rechtlichen Problemen der geplanten Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes und den für Bremerhaven daraus resultierenden finanziellen Folgen übermittelt. In den vergangenen fast acht Monaten habe es hierzu trotz mehrfacher Erinnerung keinerlei Rückmeldung vom Senat gegeben: „Ein konstruktiver Austausch über die Problematik, der eventuell für beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung geführt hätte, kam somit nicht zustande.“

„Gravierende rechtliche Bedenken“

In der Stellungnahme zu dem Gesetz äußere der Magistrat gravierende rechtliche Bedenken, so Schomaker. Die beabsichtigte Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes sei aus Sicht des Magistrats in der dargestellten Form rechtlich so nicht möglich, da dabei lediglich auf die Benutzbarkeit einer Straße durch den öffentlichen Verkehr abgestellt werde und eben nicht auf den Eintritt einer konkreten Vorteilslage, und im Erschließungsbeitragsrecht sei dies nach ständiger Rechtsprechung stets die endgültige Herstellung einer Straße.

Konträr zur Rechtsprechung

Die Lösung des Senats laufe konträr zur Rechtsprechung des obersten Gerichte, so Schomaker. Schon allein aus rechtlichen Erwägungen heraus könne der Magistrat einer Gesetzesänderung in der vorgeschlagenen Form nicht zustimmen.

Von der geplanten Regelung würden auch die in Bremerhaven lediglich provisorisch hergestellten Straßen und teilausgebaute Straßen erfasst. Im Stadtgebiet verteilt befänden sich circa 76 Kilometer unausgebaute Wohnstraßen, die bisher noch nicht mit Erschließungsbeiträgen abgerechnet wurden. Hiervon entfielen geschätzt 62 Kilometer auf Provisorien und 14 Kilometer auf teilausgebaute Straßen.

Eine Schätzung

Wenn von einer Milliarde Euro für den endgültigen Ausbau der 76 Kilometer Wohnstraßen die Rede ist, beruhe dies auf einer Schätzung des Amts für Straßen- und Brückenbau von 2020 für alle auszubauenden Straßen für die nächsten 20 Jahre. Klar sei, dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf zukünftige Erschließungsbeiträge an Anlieger von Provisorien und an Anlieger teilausgebauter Straßen in Höhe von circa 6,8 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssten. „Geld, das dann im Haushalt ausgeglichen werden müsste“, so Schomaker. Dies hätte neben der Bedeutung für den städtischen Haushalt auch zur Folge, dass Ausbauvorhaben in den Wohnstraßen nahezu vollständig zum Erliegen kämen oder aber sich zumindest zeitlich wesentlich verzögerten.