
In der "Alten Bürger" gilt inzwischen wieder Tempo 30. Die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist dort bereits durch Lärmmessungen untermauert worden. Foto Scheer
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Deichstraße: Hickhack um Tempo 30 soll ein Ende haben
Das Hickhack um Tempo 30 soll bald ein Ende haben. Über die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Deichstraße entscheidet am 23. März das Bremer Verwaltungsgericht.
Weitreichende Konsequenzen
Richtungsweisend ist das Urteil auch für das Tempolimit in der Pestalozzi- und der Rheinstraße, der Straße An der Mühle und der Georg-Seebeck-Straße.
Anwalt klagt gegen Tempo 30
Überall dort mussten die Tempo-30-Schilder wieder verhüllt werden, bis über die Klage des Bremerhavener Rechtsanwalts Dr. Dieter Riemer entschieden ist. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Lärmmessungen der Stadt, mit denen die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigt wird, für ungenügend erklärt.
Amt lässt Lärmbelastung messen
Das Bürger- und Ordnungsamt hatte daraufhin neue Berechnungen in Auftrag gegeben. Sie liegen jetzt vor. Amtsleiter Horst Keipke ist zuversichtlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung dadurch gerechtfertigt wird. Die Stadt hatte das Tempolimit in den betroffenen Straßen Anfang 2015 erlassen.

In der "Alten Bürger" gilt inzwischen wieder Tempo 30. Die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist dort bereits durch Lärmmessungen untermauert worden. Foto Scheer
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