
Eine Patientenverfügung sollte möglichst eindeutig formuliert sein. Denn nur dann können die Wünsche des Patienten auch umgesetzt werden.
Foto: Remmers/dpa
Dem eigenen Ende ins Auge sehen
Mediziner können die Vitalfunktionen eines Körpers erhalten. Aber ist das tatsächlich im Sinne des Patienten? Eine Patientenverfügung kann eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen, wenn es darum geht, die Weichen für oder gegen ein Ausschöpfen intensivmedizinischer Maßnahmen zu stellen.
Viele technische Möglichkeiten zur Lebensverlängerung
Was ist der Wunsch des Patienten? Eine Frage, die zum beruflichen Alltag von Dr. Hans Jörg Baumann, Chefarzt der Medizinischen Klinik I im Ameos-Klinikum Am Bürgerpark in Bremerhaven zählt. Unter anderem dann, wenn es zum Beispiel darum geht, ob jemand beatmet oder künstlich ernährt werden soll, ob das Blut mit Hilfe der Dialyse gewaschen wird und der Patient mangels notwendigen Bewusstseins keine Willenserklärung mehr abgeben kann. „Mit der internistischen Intensivmedizin haben wir heute technisch sehr viele Möglichkeiten, Leben zu verlängern. Doch es stellt sich natürlich immer mal wieder die Frage, ob das auch sinnvoll ist“, sagt Baumann.
Oft Demenzkranke betroffen
Häufig seien Fälle, in denen Demenzkranke die Nahrungsaufnahme einstellten. „Früher wurden diese Menschen schwächer und starben irgendwann. Heute können Mediziner den Menschen mit Hilfe einer Magensonde noch lange künstlich ernähren und somit am Leben erhalten", sagt Baumann. Eine Patientenverfügung eine gute Möglichkeit, um selber festzulegen, an welcher Stelle man einen Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen wünscht.
Den Hausarzt wegen der Patientenverfügung zu Rate ziehen
Mit Hilfe von Patientenverfügungen könne jeder Einzelne bestimmen, welche Maßnahmen er sich unter welchen Umständen wünscht. Der Mediziner rät dazu, sich im Vorwege einer solchen Verfügung mit dem Hausarzt über die genauen Inhalte zu beraten. Ganz wichtig sei es auch, per Vorsorgevollmacht jemanden zu bestimmen, der die in der Patientenverfügung formulierten Wünsche durchsetzt. „Dabei muss man bedenken, wer in dieser Hinsicht belastbar sein könnte“, gibt der Krankenhaus-Seelsorger Martin von der Brelje zu bedenken. „Nahe Angehörige tun sich unter Umständen schwer damit, lebenserhaltende Maßnahmen abstellen zu lassen, weil sie selber nicht loslassen möchten.“

Eine Patientenverfügung sollte möglichst eindeutig formuliert sein. Denn nur dann können die Wünsche des Patienten auch umgesetzt werden.
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