
Beate Gissel-Baden hatte mehrfach gegen das Briefgeheimnis verstoßen und Post ihrer Mitarbeiter geöffnet. Dafür muss sie jetzt 4000 Euro Strafe zahlen.
Foto: Scheer
Gegen Briefgeheimnis verstoßen: Amtsleiterin muss 4000 Euro Strafe zahlen
Die Leiterin des Bremerhavener Rechnungsprüfungsamtes, Beate Gissel-Baden muss 4000 Euro Strafe wegen Verletzung des Briefgeheimnisses zahlen.
Vorwürfe 2015 publik gemacht
Darauf hat sich das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und der Amtsleiterin geeinigt. Gissel-Baden soll bereits 2015 gegen das Briefgeheimnis verstoßen haben, weil sie Post ihrer Mitarbeiter geöffnet haben soll. Im selben Jahr wurden die Vorwürfe publik.
Zahlung an Hospiz
2017 erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 9000 Euro gegen Gissel-Baden. Den akzeptierte sie nicht. Vergangene Woche sollte der Prozess gegen sie beginnen. Doch er wurde kurzfristig abgesagt – gegen eine Zahlung von 4000 Euro an das Kinderhospiz in Syke.
Prozess gegen Amtsleiterin beginnt Die Leiterin des Bremerhavener Rechnungsprüfungsamtes, Beate Gissel-Baden muss 4000 Euro Strafe wegen Verletzung des Briefgeheimnisses zahlen.