
Die Tempo-30-Schilder in der Deichstraße müssen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts abgebaut oder verhüllt werden. Foto Scheer
Foto: imago/Westend61
Gericht hebt Tempo-30-Regelung in der Deichstraße auf
Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat die Tempo-30-Regelung in der Deichstraße in Bremerhaven aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass die mit „Lärmschutz“ begründete Maßnahme mit genauen Messergebnissen hätte belegt werden müssen. Das sei aber nicht geschehen.
Lärmbelastung nur mit Verkehrszählungen begründet
Die Stadt hatte auf der Basis ihres „Aktionsplans Lärmminderung“ auf mehreren stark belasteten Straßen Tempo-30-Zonen eingerichtet. Sie ging bei der Anordnung davon aus, dass man sich in diesem Fall die vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebenen Lärmmessungen sparen könne. Die Bewertung der Lärmbelastungen im Aktionsplan basiert auf Verkehrszählungen.
Das reicht nicht, sagt das Gericht
Das reicht nicht, stellte das Oberverwaltungsgericht jetzt fest. Der Magistrat sei seinen Ermittlungspflichten zur Bestimmung der Lärmbelastung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Die Tempo-30-Vorschrift dürfe sich nicht allein auf die dem Lärmaktionsplan zugrundeliegende Erhebungen stützen.
Bundesvorschriften nicht berücksichtigt
Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes gelte vielmehr ein eigenständiges Regelwerk, dessen Berechnungsmethode sich von der vom Magistrat herangezogenen Methode unterscheide. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Tempolimits in weiteren Straßen der Seestadt haben.

Die Tempo-30-Schilder in der Deichstraße müssen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts abgebaut oder verhüllt werden. Foto Scheer
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